Mietrecht

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Mietrecht

Das Mietrecht gehört zum Zivilrecht und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Die häufigsten Rechtsfragen ergeben sich bei der Abrechnung von Betriebs- und Heizkosten, der Zulässigkeit und Wirksamkeit von Kündigungen, die Räumung von Wohn- und Gewerberäumen, die Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen und die Beseitigung von Mängeln sowie die Höhe einer angemessenen Minderung, falls Mängel nicht oder nicht zeitnah behoben werden - um nur einige Problemfelder zu benennen. Aufgrund des Umstands, dass die Anmietung von Wohn- und Gewerberäumen millionenfach erfolgt, ist die Rechtsprechung hier ständig im Fluss und teilweise stark Einzelfall bezogen. Es ist für einen Laien oftmals schwierig, wenn nicht gar unmöglich, aufgrund der Vielzahl der Urteile die Rechtslage richtig einzuschätzen. Auch die reißerischen Schlagzeilen einiger Tageszeitungen verführen zu falschen Entscheidungen und hohen Kosten, da diese stark verallgemeinert und meist nicht auf das vorliegende Rechtsproblem anwendbar sind.

Herr Rechtsanwalt Klemstein ist seit Jahren im Mietrecht tätig und vertritt regelmäßig verschiedene Hausverwaltungen. Gerne vertritt er auch Sie bei Ihren mietrechtlichen Problemen, egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind und es sich um Wohnraum- oder Gewerbemietrecht handelt. Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin ...

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