Verkehrsrecht

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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst kurz gesagt alles was mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu tun hat. Die häufigsten Betätigungsfelder sind die Überprüfung und Abwehr von Bußgeldbescheiden, sei es nun wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Telefonieren bzw. Handynutzung am Steuer, Rotlicht-, Park- oder Vorfahrtsverstößen sowie die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Fahren ohne Führerschein. Hinzukommen die Verteidigung gegen den unberechtigten Entzug der Fahrerlaubnis.

Ein wichtiges Betätigungsfeld ist ferner die Abwicklung/Regulierung von Verkehrsunfällen mit den Haftpflichtversicherern, insbesondere da die Regulierungsbereitschaft einiger Haftpflichtversicherer in den letzten Jahren deutlich abgenommen hat. Einsparungen und zu wenig Personal führen oftmals zu verzögerten Regulierungen. Hinzukommt der Umstand das der Versicherungskonzern mit seinen Schadens- und Rechtsabteilungen dem Durchschnittsbürger weitüberlegen ist. Nach ständiger Rechtsprechung darf daher zur Unfallregulierung ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Diese Kosten der Rechtsverfolgung gehören zum Unfallschaden und der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer hat die Rechtsanwaltsgebühren in der Regel zu erstatten, soweit er den Unfall allein verschuldet hat.

Herr Rechtsanwalt Klemstein ist seit Jahren im Verkehrsrecht tätig und hilft Ihnen gerne bei Ihren verkehrsrechtlichen Problemen. Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin ...

Schild Schleudergefahr - Verkehrsrecht
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